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Prävention sexualisierter Gewalt

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

in den Vereinen und befreundeten Gemeinden und Gruppen.

Wir möchten euch gerne Hilfestellung geben für den Umgang mit dem Thema Gewalt und insbesondere sexualisierte Gewalt.

Im CVJM, der Evangelischen Jugend und Kirche gibt es  gut ausgearbeitete Richtlinien, Publikationen und Arbeitshilfen zum Thema, an denen wir uns als CVJM Bayern orientieren:

Hier wollen wir in Kurzform die wesentlichen Schritte benennen, die notwendig sind, um angemessen zu reagieren.
  • Wir wollen im CVJM hinschauen und nicht wegsehen.
  • Wir wollen im CVJM reden und nicht schweigen.
  • Wir wollen im CVJM klarstellen und nicht verdecken.
 
Im Namen des Gesamtvorstandes des CVJM Bayern
Carola Welker (Vorsitzende) und Michael Götz (Generalsekretär)

Was ist zu tun?

Unbedingt!

Wenn du einen Verdacht hast

  • schau hin
  • bewahre Ruhe
  • schreibe deine Beobachtungen und Infos auf
  • sprich mit einer Vertrauensperson

Vermeide auf jeden Fall

  • Gespräche mit dem vermuteten Täter
  • ungeklärte Fakten zu verbreiten
 

Wenn sich ein Kind oder Jugendlicher sich dir anvertraut

  • bewahre Ruhe
  • nimm die Aussagen des Betroffenen ernst
  • stelle keine bohrenden Fragen
  • halte die Aussagen schriftlich fest
  • gib keine vorschnellen Versprechungen
  • sprich alle Schritte mit dem Betroffenen ab
  • vermeide die Konfrontation mit dem Täter
  • sprich mit einer Vertrauensperson

Weitere Schritte und Hilfen

  • Sexuelle Gewalt, die innerhalb des CVJM geschieht, betrifft immer auch den Jugendverband als Ganzes.
  • Aus diesem Grunde sind die Vertrauenspersonen zu informieren.
  • Tritt das Thema auf einer Freizeit auf, ist die Freizeitleitung zu informieren.
  • Sollte dieser betroffen sein, eine andere Vertrauensperson.
  • Der Täter sollte sofort von seiner Mitarbeit entbunden werden. Täter und Opfer müssen zum Schutz des Opfers getrennt werden.
  • Ist ein Hauptamtlicher eines Vereins der Täter, so ist der Vorsitzende zu informieren, mit dem weitere Schritte abgesprochen werden.
  • Werden Kinder/Jugendliche von anderen Kindern und Jugendlichen sexuell missbraucht z.B. auf einer Freizeit, gilt auch hier
    • Ruhe bewahren
    • die Informationen schriftlich festhalten
    • bei Verletzungen den Arzt konsultieren und auch dies schriftlich festhalten, Polizei hinzuziehen
    • das vertrauensvolle Gespräch mit den Opfern suchen
    • Opfer und Täter trennen zum Schutz der Opfer
    • Seelsorgliche Hilfe in Anspruch nehmen

Vertrauenspersonen auf der Ebene des Landesverbandes

  • Sie informieren die Vereine über Fragestellungen, Maßnahmen und Veränderungen in diesem Bereich.
  • Sie achten darauf, dass das Thema bei Schulungsmaßnahmen bearbeitet wird.
  • Sie vermitteln fachliche Hilfe im Fall von Betroffenen und bei Verdachtsfragen
  • Sie sind vernetzt mit den Ebenen CVJM Ortsverein, CVJM Gesamtverband und Evangelische Jugend Bayern.

Vertrauenspersonen im CVJM Landesverband Bayern:

Wir arbeiten als evangelischer Jugendverband eng mit dem Amt für Evangelische Jugendarbeit zusammen. Als Referentin für Prävention von sexualisierter Gewalt ist Johanna Kluge 0911 4304-231; 0173 5972661, E-Mail kluge@ejb.de Ansprechpartnerin.

In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern ist Martina Frohmader, Telefon 089 / 5595 – 309 oder 0173 / 3248322, E-Mail praevention@elkb.de zuständig.

 

Von dort beziehen wir die neuesten Informationen und Veränderungen in Bezug auf das Thema "Prävention von sexualisierter Gewalt"

Hier findet man die neuesten Informationen.

Einige Beratungsstellen für Deutschland und speziell für Bayern

 

Bundesweite Hilfe und Beratung:

§  Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Tel.: 08000 116 016

https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon.html

 

§  N.I.N.A. e.V.

Dänische Str. 3-5

24103 Kiel

Tel.: 0800 22 55 530

mail@nina-info.de

www.nina-info.de

 

Bayernweite Hilfe und Beratung

§  KIBS Kinderschutz München

Kathi-Kobus-Str. 9

80797 München

Tel.: (089) 23 17 16 – 9120

mail@kibs.de

www.kibs.de

 

§  Wildwasser Nürnberg

Rückertstr. 1

90419 Nürnberg

Tel.:  (0911) 33 13 30

info@wildwasser-nuernberg.de

www.wildwasser-nuernberg.de

 

Der CVJM Landesverband Bayern verpflichtet sich:

  • Alle Hauptamtlichen unterschreiben die Selbstverpflichtung zum Thema Vernachlässigung und Gewalt, insbesondere sexuelle Gewalt im CVJM (s.u.). Diese wird bei jeder Einstellung thematisiert. Die Ehrenamtlichen unterschreiben die Selbstverpflichtung im Auge ihres Einsatzes bei Freizeitmaßnahmen des CVJM-Landesverbandes Bayern.
  • In regelmäßigen Abständen 3 Jahre hat der hauptamtlich Mitarbeitende ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
  • Der CVJM Landesverband Bayern e.V. will zum Zwecke der Prävention vor sexueller Gewalt sicherstellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen in seinem Umfeld haupt- oder ehrenamtlich aktiv sind. Inhalte der abzugebenden Selbstauskunft beziehen sich darauf, ob Personen in der Vergangenheit wegen einer in § 72a SGB VIII genannten Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind oder gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat anhängig ist.
  • In allen Basis-Schulungsmaßnahmen (z.B. Juleica) auf Ebene des CVJM-Landesverbandes Bayern wird das Thema Gewalt und insbesondere sexuelle Gewalt erarbeitet.
  • Vor jeder Freizeitmaßnahme ist das Thema Gewalt und insbesondere sexuelle Gewalt zu besprechen.

Selbstverpflichtung

zu den Themen Vernachlässigung und Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt im CVJM Bayern

 

CVJM-Arbeit wird durch das Miteinander von Menschen und ihrer Beziehung zu Gott lebendig. Dieses Miteinander soll von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein. Vertrauensvolle Beziehungen geben jungen Menschen Sicherheit und stärken sie. Beziehungen und Vertrauen von jungen Menschen dürfen nicht ausgenutzt werden.

 

  1. Wir stärken die uns anvertrauten jungen Menschen. Wir gehen achtsam mit ihnen um und schützen sie vor Schaden, Gefahren und Gewalt.
  2. Wir verpflichten uns, alles zu tun, dass bei uns in der bayrischen CVJM-Arbeit Vernachlässigung, sexuelle Gewalt und andere Formen von Gewalt verhindert werden.
  3. Wir nehmen die individuellen Grenzempfindungen der jungen Menschen wahr und respektieren sie.
  4. Wir greifen ein bei Anzeichen von sexistischem, diskriminierendem, rassistischem und gewalttätigem Verhalten in verbaler und nonverbaler Form.
  5. Wir verzichten auf abwertendes Verhalten. Wir achten darauf, dass wertschätzender und respektvoller Umgang untereinander gepflegt wird.
  6. Wir respektieren die Intimsphäre und die persönliche Schamgrenze von Teilnehmenden und Mitarbeitenden.
  7. Wir leben einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz.
  8. Wir missbrauchen unsere Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu den uns anvertrauten jungen Menschen.
  9. Wir achten auf Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende und Teilnehmende in den Gruppen, bei Angeboten und Aktivitäten. Wir vertuschen sie nicht und reagieren angemessen darauf.
  10. Wir suchen kompetente Hilfe, wenn wir gewaltsame Übergriffe, sexuellen Missbrauch an Minderjährigen, sowie Formen der Vernachlässigung vermuten.

Führungszeugnisse

Das Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung und (sexueller) Gewalt zu schützen. Ein Bestandteil dessen ist §72a SGB VIII „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ und die Verpflichtung, eine Vereinbarung mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu treffen.

 

Für den CVJM als freien Träger bedeutet das:

Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (EFZ) gemäß §30a Abs. 2b BZRG und § 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII ist in jedem Fall nötig, wenn Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv (Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung, Ausbildung, vergleichbare Formen von Kontakt) sind. An sich kann anhand der Matrix kann entschieden werden, ob die Form der Aktivität eine Vorlage notwendig macht, wir empfehlen es aber für alle Mitarbeitenden und Vorstandsmitglieder.

 

Für die Vorlage gilt:

  • Vorlage für alle Mitarbeitenden ab 14 Jahren
  • Zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate/„Haltbarkeit“ von 3 bis 5 Jahren
  • Möglichkeit der Ehrenerklärung für kurzfristige Einsätze

Die EFZs werden eingesehen und folgende Informationen für die Dauer der Tätigkeit gespeichert:

  • Name des/der Mitarbeitenden
  • das Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses
  • das Datum der Vorlage des Führungszeugnisses
  • die Information, ob die das Führungszeugnis betreffende Person wegen einer in § 72a SGB VIII Absatz 1 Satz 1 genannten Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

 

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